Planungsverfahren Königsbrücker Straße
Im Amtsblatt vom 22. Oktober (Seite 13) teilt die Verwaltung der Landeshauptstadt mit, daß ab dem 9. November bis zum 9. Dezember die Planung für die Königsbrücker Straße ausgelegt werden. Es ist wohl noch immer nicht klar ob die Straße 2-spurig oder 4-spurig ausgebaut wird, ob ein Tunnel an der Kreuzung Stauffenbergallee/Königsbrücker entstehen soll oder ob uns noch andere Überaschungen bevorstehen. Ein Freund meint: “Der Zeitpunkt ist ausgesprochen geschickt gewählt, fällt doch das Verfahren für Einwendungen in die Adventzeit und somit in eine Zeit, in der die Meisten mit ganz anderen Dingen beschäftigt sind.”
Damit die Königsbrücker am Ende nicht zum Highway mutiert und die Neustadt zum Autobahnrandgebiet, sollten möglichst Viele das Planungswerk kritisch unter die Lupe nehmen. Hier die Amtsdeutsche Formulierung aus dem Amtsdeutschen Amtsblatt für die Amtsdeutschen Rahmenbedingungen:
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt bei Landeshauptstadt Dresden, Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, Zimmer-Nr. K 315 in der Zeit vom 9. November 2009 bis 9. Dezember 2009 während der Dienststunden Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 12 Uhr Dienstag, Donnerstag 9 bis 18 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 23. Dezember 2009, schriftlich oder zur Niederschrift bei der StadtverwaltungDresden, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden, oder bei der Landesdirektion Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen (§ 17a Nr. 7 Satz 1 FStrG).