Ich habe mich bisher noch nicht zur ganzen NSU-Geschichte geäußert, weil meine Meinung dazu wohl etwas zu radikal ist. Persönlich habe ich zu den „Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik“ in etwa so viel Vertrauen, wie zur Staatssicherheit. Die ganze Geschichte mit den NSU-Tätern, die sich angesichte eines einzigen Polizisten selbst richten und (hinterher?) noch ihren Wohnwagen anzünden ist ebenso unglaubhaft wie die zahllosen „Pannen“ all der Verfassungsschützer, Polizisten, MADler etc. Früher hätte man das Ganze wohl einfach eine große Verarsche genannt.
Am Ende ist aus meiner Sicht nicht mal klar, ob es so etwas wie den NSU überhaupt gegeben hat aber genau diese Frage zu klären, sind ja nun diverse Untersuchungsausschüsse angehalten. Die sind ihrerseits auf die Mithilfe der staatlich bezahlten Schnüffler angewiesen. Doch die haben nichts Besseres zu tun, als Informationen zurückzuhalten, Akten zu schreddern und die Volksvertreter zu belügen. Das sind längst keine Pannen mehr, das hat System. Wer nicht völlig blind auf dem rechten Auge ist, muss einfach sehen, dass die organisierten Neonazis seit Jahren (wenn nicht gar Jahrzehnten) von unserem RECHTSstaat alimentiert werden, so schmerzhaft diese Erkenntnis auch sein mag.
Wer nun glaubt, die fatale Entwicklung hätte mit dem NSU-Skandal einen Bruch erlebt, der sieht sich immer wieder getäuscht. So wurden auch im sächsischen Verfassungsschutzamt Akten vernichtet, eine Strafanzeige gegen diese Beweisvernichtung wird nicht zugelassen:
Staatsanwaltschaft Dresden verweigert Ermittlungen wegen Aktenvernichtungen im Landesamt für Verfassungsschutz
Lichdi: Nichtaufnahme der Ermittlungen ist Rechtsverweigerung
Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mit Schreiben vom 13. September 2012 mitgeteilt, dass die Strafanzeige des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi (GRÜNE) vom 24.07.2012 >>keine Folge gegeben<< wird.
Zur Begründung führt die Staatsanwaltschaft Dresden aus, dass aufgrund der durch die allgemeine Berichterstattung, insbesondere auch der Presseerklärung des Landesamtes für Verfassungsschutz, vom 14.07.2012 gewonnenen Erkenntnisse, keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der des ehemaligen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutzes (LfV) Reinhard Boos und des Abteilungsleiter Dr. Olaf Vahrenhold oder anderer zu erkennen sei. Es sei nicht ersichtlich, dass die den Bereich Rechtsextremismus betreffenden Aktenstücke nicht hätten vernichtet werden dürfen.
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"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Staatsanwaltschaft zur Begründung des fehlenden Tatverdachtes im Wesentlichen auf eine den Vorwurf zurückweisende Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz selbst verweist und es nach kriminalistischen Erfahrungen nicht für möglich hält, dass eine Straftat vorliegt."
"Dass die Aktenvernichtung im Landesamt für Verfassungsschutz kein gewöhnlicher Vorgang ist, zeigt allein schon die Prüfung des Landesamtes durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten, der die Vernichtung von einzelnen Aktenteilen nicht durch die gesetzlichen Löschungsvorschriften gedeckt hält", so Lichdi.
"Es ist absurd, vom Anzeigenerstatter Nachweise dafür zu verlangen, dass die aus dem Bereich Rechtsextremismus vernichteten Akten einen Bezug zum NSU gehabt hätten. Dieser Nachweis kann aufgrund der Aktenvernichtung nicht erbracht werden. Die Staatsanwaltschaft ist aber nicht erst dann verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, wenn die Beweislage erdrückend ist. Es ist nicht einleuchtend, warum die vorliegenden Indizien nicht zur Grundlage weiterer Ermittlungen gemacht hätten werden können."
Die Staatsregierung hat inzwischen bestätigt, dass vom 4. November 2011, also seit Bekanntwerden des NSU, bis zum 19. Juli 2012 insgesamt 5.000 Aktenstücke aus 190 Akten vernichtet wurden. Davon 800 Einzelstücke aus dem Bereich Rechtsextremismus. Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich bei den vernichteten Unterlagen beispielsweise um Ermittlungsberichte zu >>Teilnehmern von Skinheadkonzerten, Doppelausdrucke und Personenakten zu nicht mehr relevanten Personen<< aus dem Zeitraum zwischen August 1992 und Juni 2012 (Drs. 5/9773).
"Wenn beispielsweise Berichte zu Skinheadkonzerten vernichtet worden sind, ist darauf hinzuweisen, dass sich das NSU-Mitglied Uwe Mundlos laut Angaben aus dem sog. 'Schäfer-Bericht' (Thüringen) wohl auf Skinheadkonzerten mit Unterstützern aus der blood-and-honour-Szene Chemnitz getroffen hat", erläutert der Abgeordnete.
Aus meiner Sicht hätte es nach der ersten Aktenvernichtung nur eine Reaktion geben dürfen, nämlich die, die es auch im Herbst 1989 bei der Stasi gab: Die komplette Behörde hätte geschlossen werden müssen, keiner der Mitarbeiter hätte mehr Zugriff auf die Akten haben dürfen. Dann hätte eine unabhängige Kommission das Material sichten müssen. Wer weiß, was da neben dem NSU-Fall noch alles an Fakten an den Tag gekommen wäre. Würde mich nicht wundern, wenn unsere „Verfassungsschützer“ die gleichen Methoden anwenden, wie ihre Kollegen vom FBI. Schöne neue Welt!

Was soll man dazu noch sagen: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsu-ermittlungen-affaere-um-v-mann-zeigt-chaos-beim-lka-berlin-a-856705.html
Hier mal noch etwas zum Thema:
http://www.l-iz.de/Politik/Sachsen/2012/09/Verfassungsschutzbericht-mit-Zahlentricks-43902.html