An dieser Stelle der Hinweis auf drei Meldungen aus de Newsletter der Stadt.
Zum einen gibt es jetzt eine Gesamtbaugenehmigung für den Umbau des Kulturpalastes. Damit kann jetzt die Ausschreibung der Bauleistungen beginnen. Eine Übersicht über die zahlreichen Stationen auf diesem Wege, gibt es hier. T.b.c. – To be continued, würde ich mal sagen, denn es würde mich wundern, wenn ab jetzt alles reibungslos verläuft.
Gestern erfolgte die formale Anerkennung und damit offizielle Gründung der „Stiftung Kunst & Musik für Dresden“. „Die Stiftung soll als unabhängiger Kulturförderer privates Engagement zukunftsweisend bündeln und ein überregionales branchenübergreifendes Netzwerk für zeitgenössische Kunst, Musik und kulturelle Bildung in Dresden etablieren“, heißt es dazu bei der Stadt. Nun ja, mich betrifft das eher nicht. Die Kultur, die hier gefördert wird, interessiert mich nur ganz am Rande. Jugend- und Subkultur sind da wohl eher nicht gemeint. Aber ich denke, zumindest die Ostrale könnte von solch einer Einrichtung profitieren. Dass sich das etwas konservative Kunstverständnis der Dresdner Dank der Stiftung ändert, kann man zwar hoffen, allein der rechte Glaube fehlt mir…
Mehr „betroffen“ als von der Kunst-Musik-Stiftung (welche Hybris, dieser Name!) bin ich und sind wir alle von Meldung 3, dass nämlich die Stadt laut Sächsischem Meldegesetz „an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften auf Antrag Gruppenauskunft zu bestimmten Wählergruppen erteilen“ darf und dies wohl auch tun wird, auf Anfrage versteht sich! Was genau mit einer Gruppenauskunft gemeint ist, wäre da noch festzustellen. Klar ist, dass keine persönlichen Daten herausgegeben werden, allerdings erschließt sich mir dann auch die Möglichkeit des persönlichen Widerspruchs nicht. Wenn, sagen wir mal die SPD der Meinung ist, dass sie gute Chancen bei Hausfrauen ab 40 hat (die „alte Dame“ SPD
), dann kann sie in den entsprechenden Stadtteilen, wo diese Gruppe besonders stark vertreten ist, gezielt Wahlwerbung machen. So zumindest stellte ich mir das vor. Doch die kurze Recherche ergab folgende Sachverhalte:
„Gruppenauskunft (beispielsweise die Nennung aller Personen, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind) …
Die Auskunft erstreckt sich auf
den Vor- und Familiennamen,
einen eventuellen Doktorgrad und
die aktuelle Anschrift.“
(Quelle)
Das finde ich dann ehrlich gesagt doch etwas zu viel des Guten. Wozu brauchen die Parteien diese Angaben? Damit Sie mir die Wahlwerbung per Post zuschicken können? Die sollen mal schön von Haus zu Haus gehen und die Briefkästen bestücken! Da werde ich definitiv widersprechen!
„Der Widerspruch für eine derartige Gruppenauskunft ist bis zum 30.06.2013 schriftlich möglich bei:
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Meldewesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden“
Finde ich allerdings frech, dass ich das schriftlich machen muss, im Zeitalter von Internet. Den Brief könnte ja auch sonstwer abschicken…





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